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Arbeitsrechtliche Vorschriften

Arbeitsrechtliche Vorschriften

Die arbeitsrechtlichen Vorschriften sind der Schwerpunkt des AGG. Die zentrale Vorschrift ist das generelle Benachteiligungsverbot in Beschäftigung und Beruf (§7 AGG). Das Benachteiligungsverbot soll gewährleisten, dass bestimmte Personen bzw. Personengruppen im Erwerbsleben nicht diskriminiert werden. Dieser Schutz wirkt vom Zugang zur Beschäftigung (Stellenausschreibung, Bewerbungsgespräch) über die Arbeits- und Rahmenbedingungen bis hin zur Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses. Die Arbeitgebenden haben dabei nach der Konzeption des AGG eine besondere Verantwortung für den diskriminierungsfreien Umgang in ihrem Betrieb oder in ihrer Behörde (Däubler/Bertzbach 2007).




Weiterführende Literatur:

  • Schiek, Dagmar (Hrsg.):Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Ein Kommentar aus europäischer Perspektive, 2007, S. 184ff.

  • Thüsing, Gregor: Arbeitsrechtlicher Diskriminierungsschutz, Das neue Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz und andere arbeitsrechtliche Benachteiligungsverbote, 2007.

  • Willemsen, Hein-Josef/ Schweibert, Ulrike: Schutz der Beschäftigten im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz, NJW 2006, S. 2583-2592.

erstellt von Administrator zuletzt verändert: 02.01.2010 20:06